Verkaufs- und Lieferbedingungen der TRACON Handels GmbH
Für die Lieferung von Bauteilen und Geräten
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") bilden einen integrierenden
Bestandteil aller Verträge zwischen der Tracon Handels GmbH (nachfolgend «Tracon» oder «Lieferant»)
und
Kunden («Käuferin») über die Lieferung von Bauteilen und Geräten, einzeln oder in beliebigen
Kombinationen (Ware).
Es gelten ausschliesslich diese AGB, unabhängig davon, ob die Parteien sie ausdrücklich oder
stillschweigend anerkennen. Durch die Bestellung bei Tracon akzeptiert der Käufer diese AGB.
Tracon ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen oder sonstige Konditionen des Käufers - egal in
welcher Form - gebunden, die diese AGB ersetzen oder abändern, es sei denn, Tracon hat diese,
rechtsgültig unterzeichnet, im Ganzen oder als Teil, explizit anerkannt.
Diese AGB können je nach Geschäftsfall durch Tracon mit besonderen Bedingungen ergänzt oder ersetzt
werden.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit Tracon diese explizit und schriftlich
bestätigt.
2. Technische Angaben
Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der jeweiligen
Hersteller
und haben ausschliesslich orientierenden Charakter.
Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherungen von Tracon für spezifische Eigenschaften.
Für Inhalt-, Druck- und Übermittlungsfehler wird keine Haftung übernommen.
Ist Tracon der effektive Hersteller der Ware, haftet es innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des
Schweizerischen Rechts, Typenänderungen bleiben ohne vorherige Bekanntmachung oder Angabe von
Gründen
jederzeit vorbehalten.
3. Preise
Alle Preisangaben sind bis zur Bestätigung unverbindlich und Anpassungen bleiben, ohne vorherige
Bekanntmachung oder Angabe von Gründen, jederzeit vorbehalten.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt in Schweizer Franken (CHF)
netto,
exklusive (ohne) Mehrwertsteuer, Export-Abgaben oder Zölle, Versicherung, Bewilligungen,
Beurkundungen,
Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, Transport, Verpackung und das
Erstellen von Exportpapieren werden zusätzlich separat in Rechnung gestellt.
4. Liefertermine
Liefertermine und –fristen werden nach bestem Wissen angegeben.
Sie gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung des Lieferanten durch dessen Hersteller
/
Zulieferanten. Verbindlich sind nur vom Lieferanten schriftlich zugesicherte Termine.
Solche Termine verlängern sich angemessen.
- - wenn dem Lieferanten Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig
zugehen,
oder wenn der Käufer sie nachträglich ändert.
- - wenn der Käufer mit den von ihm auszuführenden Arbeiten in Rückstand ist.
- - Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung des Lieferanten liegen (Force
majeur).
Eine allfällige Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer nicht zur
Annahmeverweigerung,
zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz.
Bei Lieferverzögerungen, welche durch den Lieferanten verschuldet sind, kann der Käufer erst vom
Vertrag
zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist
von
mindestens zwei Wochen fristlos verstrichen ist.
5. Kaufvertrag
Die schriftliche Bestellung der Ware durch den Käufer stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrags dar.
Tracon kann dieses Angebot innerhalb von 10 Arbeitstagen durch Auslieferung der Ware oder Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen.
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der schriftlichen/elektronischen Bestellung und/oder
Auftragsbestätigung bzw. Offerten Annahme sowie diesen AGB.
6. Lieferung / Beanstandung
Die Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei die Gefahr mit dem Ausscheiden und
der
Versendung der Ware auf den Käufer übergeht. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich
festgehalten
werden.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, zumutbare Teillieferungen durchzuführen.
Es obliegt dem Käufer, eine ordnungsgemässe Eingangs- und Warenkontrolle durchzuführen.
Etwaige Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder offensichtliche Mängel müssen dem Lieferanten
unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, gemeldet werden.
Eine weitere Prüfung der Ware durch den Käufer ist empfehlenswert.
Die Ware gilt als abgenommen, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Auslieferungsdatum keine
Mängelanzeige erfolgt oder wenn die Ware während mehr als 20 Einschicht-Arbeitstagen wirtschaftlich
genutzt wird.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert.
Bei der Lieferung von speziell hergestellten Waren kann der Lieferant bis zu 10% über oder unter der
vereinbarten Liefermenge liefern.
7. Zahlungskonditionen
Die Rechnung muss vom Käufer ohne jegliche Abzüge beglichen werden, und zwar spätestens 30
Kalendertage
nach dem Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart und vermerkt.
Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist Tracon berechtigt, einen Verzugszins von 8% zu
erheben.
Darüber hinaus trägt der Käufer sämtliche Bearbeitungsgebühren.
Tracon behält sich das Recht vor, Aufträge von neuen und bestehenden Käufern gegen Nachnahme oder
Vorauskasse auszuführen.
8. Umtauschrecht / Annullationsrecht
Tracon beliefert Fachbetriebe / Industriekunden und deren professionellen Zulieferanten.
Es besteht deshalb kein Widerrufs- oder Umtauschrecht wegen Nichtgefallen.
Es besteht zu keiner Zeit Anrecht auf Terminverschiebung, Annullationen, Rücksendung oder
Rückbelastung
irgendwelcher Form.
Solche Rechte müssen mit Tracon vorab schriftlich vereinbart werden.
9. Gewährleistung / Garantie
Tracon gewährleistet, dass die Waren gemäss der Offerte bzw. Auftragsbestätigung frei von Material-
und
Fabrikationsfehlern sind. Alle Mängelrügen müssen gemäss Klausel 6 dieser AGB erfolgen.
Die Garantiedauer für die gelieferten Waren richtet sich nach der vom Hersteller definierten
Garantiezeit und beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum.
Die Qualitätsetiketten von Tracon sind zwingend vorzulegen. Für Reparaturen oder Service beträgt die
Garantiezeit 3 Monate für die vom Tracon ausgewechselten Teile und die damit verbundenen
Funktionen.
Die Garantieleistung umfasst, bei rechtzeitiger Rüge, den Ersatz (Neu- oder Austauschware) oder die
Reparatur von fehlerhafter Ware oder Teilen davon.
Bei "Last-Buy"-Geschäften kann maximal der Warenbestellwert ersetzt werden.
Die Garantieleistung entfällt bei unsachgemässer Handhabung, Änderungen oder sonstigen Eingriffen
seitens des Käufers oder bei verspäteter Mängelrüge.
In keinem Fall haftet Tracon für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, die durch die Verwendung oder
den
Ausfall der gelieferten Ware entstehen.
Transport-, Aus- und Einbaukosten gehen zu Lasten des Käufers.
Für einwandfreie Ware, die zur Garantiereparatur retourniert wurde, trägt der Käufer die Kosten des
Aufwands seitens Tracon.
10. Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Der Käufer ist für die fachgerechte Auswahl und Verwendung der Ware selbst verantwortlich.
Tracon haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, die
dem
Käufer nachweisbar durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Lieferanten
entsteht.
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund
insbesondere, aber nicht ausschliesslich, für unmittelbare und mittelbare Schäden sowie
Mangelfolgeschäden, wie z.B. Datenverluste, Auftragsverluste, Nutzungsausfall oder entgangener
Gewinn
etc. sind ausgeschlossen.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen und Zulieferer des Lieferanten ist ausgeschlossen.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist ausschliesslich das ordentliche Gericht am Sitz des Lieferanten in Altendorf
SZ.
Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf seinen ordentlichen Gerichtsstand.
Tracon hat jedoch das Recht, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder Sitz zu belangen.
12. Datenschutz
Tracon beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen und verwendet Kundeninformationen
ausschliesslich
zur Abwicklung von Bestellungen und für eigene Marketingzwecke.
Kundendaten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist
oder
der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Eine detaillierte Datenschutzerklärung, die zusätzliche Informationen und Regelungen enthält, ist
auf
der Website von Tracon verfügbar.
13. Kundenreferenzen oder Testimonials
Kunden erklären sich damit einverstanden, dass Tracon berechtigt ist, von ihnen bereitgestellte
Kundenreferenzen oder Testimonials auf der Website zu veröffentlichen.
Tracon behält sich das Recht vor, diese Referenzen oder Testimonials zu bearbeiten oder zu
entfernen,
falls sie gegen geltende Gesetze oder Richtlinien verstossen.
Die Kunden bleiben Eigentümer der bereitgestellten Inhalte und gewähren Tracon eine nicht-exklusive
Lizenz zur Verwendung zu Werbezwecken.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser «AGB» ungültig- / undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die
übrigen
Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.
Altendorf SZ, Januar 2024
Ersetzt alle bisherigen Liefer-/Garantie-Bestimmungen