Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                            Druckversion

Verkaufs- und Lieferbedingungen der TRACON Engineering GmbH                                                                     

 

Für die Lieferung von Bauteilen, Geräten, Systemen, Hard- / Software, Lizenzen & Dienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierender Bestandteil aller Verträge zwischen der Tracon Engineering GmbH (Lieferant) und Kunden (Käufer) über die Lieferung von Bauteilen, Geräten, Systemen, Hard- oder Software, Lizenzen und Dienstleistungen einzeln oder in beliebigen Kombinationen (Ware). Es gelten ausschliesslich diese AGB, ob die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Mit der Bestellung beim Lieferanten akzeptiert der Käufer diese AGB. Der Lieferant ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen oder sonstigen Konditionen des Käufers – egal in welcher Form – gebunden, welche die vorliegenden AGB ersetzen oder abändern, ausser der Lieferant hat diese, rechtsgültig unterzeichnet, im Ganzen oder als Teil explizit anerkannt. Diese AGB können je nach Geschäftsfall durch den Lieferanten mit besonderen Bedingungen ergänzt oder ersetzt werden. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit der Lieferant diese explizit und schriftlich bestätigt.

2. Technische Angaben

Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der jeweiligen Hersteller und haben ausschliesslich orientierenden Charakter. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherungen des Lieferanten für spezifische Eigenschaften. Für Inhalt-, Druck- und Übermittlungsfehler wird keine Haftung übernommen. Ist der Lieferant effektiver Hersteller der Ware, haftet er innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Schweizerischen Rechtes, Typenänderungen bleiben ohne vorherige Bekanntmachung oder Angabe von Gründen jederzeit vorbehalten.

3. Preise

Alle Preisangaben sind bis zur Bestätigung unverbindlich und Anpassungen bleiben, ohne vorherige Bekanntmachung oder Angabe von Gründen, jederzeit vorbehalten. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt in Schweizer Franken (CHF) netto, exklusive (ohne) Mehrwertsteuer, Export-Abgaben oder Zölle, Versicherung, Bewilligungen, Beurkundungen, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, Transport, Verpackung und das Erstellen von Exportpapieren werden zusätzlich separat in Rechnung gestellt.

4. Liefertermine

Liefertermine und –fristen werden nach bestem Wissen angegeben. Sie gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung des Lieferanten durch dessen Hersteller / Zulieferanten, Verbindlich sind nur vom Lieferanten schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen.

-          wenn dem Lieferanten Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Käufer sie nachträglich ändert.

-          wenn der Käufer mit den von ihm auszuführenden Arbeiten in Rückstand ist.

-          Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung des Lieferanten liegen (Force majeur).

Eine allfällige Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz. Bei Lieferverzögerungen, welche durch den Lieferanten verschuldet sind, kann der Käufer erst vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist.

5. Kaufvertrag

Durch die Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Lieferant ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Arbeitstagen durch Auslieferung der Ware oder Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach der schriftlichen / elektronischen Bestellung und/oder Auftragsbestätigung bzw. Offertenannahme sowie diesen AGB.

6. Lieferung / Beanstandung

Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware ausgeschieden ist und wenn sie versendet wurde. Anderweitige Abmachungen bedürfen der Schriftform. Der Lieferant kann zumutbare Teillieferungen ausführen. Der Käufer ist für ordentliche und sorgfältige Eingangs- und Warenkontrolle selbst verantwortlich. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Arbeitstage nach Eingang der Ware, dem Lieferanten zu melden. Sobald als möglich prüft der Käufer die Ware auch auf weitere Mängel. Die Ware gilt als abgenommen, wenn nicht innert 30 Kalendertagen nach Auslieferdatum eine Mängelanzeige eingeht, oder wenn die Ware während mehr als 20 Einschicht-Arbeitstagen wirtschaftlich genutzt wird. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.

- Bei der Lieferung von speziell hergestellten Waren hat der Lieferant das Recht, bis 10% über und 10% unter der vereinbarten Liefermenge zu liefern.

7. Zahlungskonditionen

Die Rechnung ist durch den Käufer ohne jegliche Abzüge zu zahlen.

- spätestens 30 Kalendertage nach dem Fakturadatum, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Lieferant berechtigt, einen Verzugszins von 8% zu belasten. Zusätzlich hat der Käufer alle Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Der Lieferant behält sich vor, Aufträge von neuen und bestehenden Käufern gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen.

8. Umtauschrecht / Annullationsrecht

Der Lieferant beliefert Fachbetriebe / Industriekunden und deren professionellen Zulieferanten. Es besteht deshalb kein Widerrufs- oder Umtauschrecht wegen Nichtgefallen. Es besteht zu keiner Zeit Anrecht auf Terminverschiebung, Annullationen, Rücksendung oder Rückbelastung irgendwelcher Form. Solche Rechte müssen mit dem Lieferant vorab schriftlich vereinbart werden.

9. Gewährleistung / Garantie

Der Lieferant gewährleistet, dass die Waren gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Allfällige Mängelrügen müssen gemäss Ziff. 6 dieser AGB erfolgen. Die Garantiedauer für die vom Lieferanten gelieferten Waren richten sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Die Qualitätsetiketten des Lieferanten sind zwingend vorzulegen. Für Reparaturen oder Service beträgt die Garantiezeit 3 Monate auf die vom Lieferanten ausgewechselten Teile und den damit verbundenen Funktionen. Die Garantieleistung umfasst, bei rechtzeitiger Rüge, Ersatz (Neu- oder Austauschware) oder Reparatur von fehlerhafter Ware oder Teilen davon. Bei „Last-Buy“ Geschäften kann maximal der Warenbestellwert ersetzt werden. Die Garantieleistung entfällt bei unsachgemässer Handhabung, käuferseitigen Änderungen oder sonstigen Eingriffen oder bei verspäteter Mängelrüge. In keinem Fall haftet der Lieferant für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, die durch die Verwendung oder den Ausfall von gelieferter Ware entstehen. Transport-, Aus- und Einbau- Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für einwandfreie Ware, welche zur Garantiereparatur retourniert wurde, geht der Lieferantenaufwand zu Lasten des Käufers.

10. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Käufer ist für die fachgerechte Auswahl und Verwendung der Ware selbst verantwortlich. Der Lieferant haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, die dem Käufer nachweisbar durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Lieferanten entsteht. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund insbesondere, aber nicht ausschliesslich, für unmittelbare und mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, wie z.B. Datenverluste, Auftragsverluste, Nutzungsausfall oder entgangener Gewinn etc. sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen und Zulieferer des Lieferanten ist ausgeschlossen.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist ausschliesslich das ordentliche Gericht am Sitz des Lieferanten in Altendorf SZ. Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf seinen ordentlichen Gerichtsstand. Der Lieferant hat jedoch das Recht, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder Sitz zu belangen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig- / undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. 


Altendorf 1. Januar 2014                                                                                                    Ersetzt alle bisherigen Liefer-/Garantie-Bestimmungen


Tracon Engineering GmbH